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Kosmetiksicherheit – was ist das ?

Substanzen, die dafür vorgesehen sind, mit dem menschlichen Körper, den Zähnen und den Mundschleimhäuten in Berührung zu kommen, gelten als Kosmetik. Sie dienen dazu, den Körper zu reinigen, zu parfümieren und zu schützen.

Im Sinne des Verbraucherschutzes dürfen nur sichere Kosmetikprodukte auf den Markt gebracht werden. Die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes durch kosmetische Mittel wird durch die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 geregelt. An die Vorschriften dieser Verordnung müssen sich Hersteller und Importeure halten, wenn sie Kosmetikprodukte in Europa in den Verkehr bringen wollen. Hersteller und Importeure müssen u. A. bestimmte Daten den zuständigen Behörden bereitstellen, ein Meldeverfahren durchgehen sowie Sicherheitsbewertungen von fachkundigen Personen durchführen lassen. Die, den Behörden übermittelten Informationen sind im Interesse einer schnellen und wirksamen medizinischen Behandlung wichtig, sollte es zu einer gesundheitlichen Beeinträchtigung durch ein kosmetisches Mittel kommen. Nur dadurch wird gewährleistet, das der Verbraucher auch ein sicheres Produkt in den Händen halten kann.